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Heilpädagogik – neue Eingangsvoraussetzungen!

Beitrag erstellt am 19. Februar 2019


Heilpädagogik – neue Eingangsvoraussetzungen!
Zum kommenden Schuljahr  verändern sich die Eingangsvoraussetzungen für die Fachschule für Heilpädagogik.

Sie sind ausgebildete Ergotherapeut*innen, Phsysiotherapeut*innen, Logopäd*innen, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Kinderkrankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen, Familienpfleger*innen oder geprüfte Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung, haben  mindestens ein Jahr Berufserfahrung und möchten in der Heilpädagogik arbeiten?
Sie haben einen Studienabschluss und wollen eine heilpädagogische  Berufsausbildung? Sie sind Meister*in aus Industrie und Handwerk und arbeiten in der Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung?
Dann können Sie jetzt Staatlich anerkannte Heilpädagogin, staatlich anerkannter Heilpädagoge werden.
Als ausgebildete Erzieherin oder Heilerziehungspflegerin können Sie sofort nach ihrer Ausbildung anfangen und  die Weiterbildung sogar um bis zu einem Jahr verkürzen.
Ihr Interesse ist geweckt? Sie möchten noch einen Platz in unserer neuen Klasse? Dann bewerben Sie sich gerne mit ihren Unterlagen bei uns.
Sie haben noch Fragen und möchten mehr wissen? Vereinbaren Sie mit  Frau Braun (Ansprechpartnerin Heilpädagogik)  telefonisch oder per Email einen Gesprächstermin.  Gerne können Sie auch zur Hospitation zu uns kommen. Wir freuen uns auf Sie!